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KSH-Recht.

TSA

KSH-Recht.

KSH-Recht (Kommunales Recht Schleswig-Holstein) ist eine Anwendung, unter der landesweit die schleswig-holsteinischen Kommunen ihr geltendes Ortsrecht im Internet, insbesondere im Landesportal sowie in ihren kommunalen Portalen, komfortabel und gut nutzbar zur Verfügung stellen können.

Eine Amtsverwaltung kann zum Beispiel amtsbezogene Rechtsvorschriften und auch die Rechtsvorschriften der amtsangehörigen Gemeinden auf ihrem Amtsportal anbieten. Entsprechend gilt dies für eine Kreisverwaltung. Eine Gemeinde kann ebenso ihr Ortsrecht auf ihrem eigenen Gemeindeportal anbieten.

KSH-Recht ist in die Infrastruktur des Basisdienstes Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) integriert.Die Nutzung des KSH-Rechts bietet das Land für kommunale Verwaltungen kostenfrei an.

 So läuft die Teilnahme ab:

Nach der Bestellung im OZG-Shop erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Sie können dann, sofern nicht schon mit der Bestellung geschehen, dem ZuFiSH-Team mitteilen, welche Personen Ihrer Verwaltung für das Redaktionssystem zur Datenpflege berechtigt werden sollen.
Den von Ihnen benannten Personen wird anschließend eine Zugangskennung für das Redaktionssystem eingerichtet. Es werden übers Jahr verteilt bei Bedarf halbtägige Schulungen (i.d.R. online) angeboten, die eine kurze Übersicht über die Handhabung des Redaktionssystems geben.

Das Land unterstützt eine teilnehmende Verwaltung bei der Ersterfassung der Satzungen etc. indem diese Dokumente (bevorzugt Word/PDF) von Ihnen an unseren Dienstleister gesendet werden können, der dann Ihre Texte entsprechend erfasst und Ihnen im KSH-Recht zur Verfügung stellt. Art und Umfang dieser Unterstützung ist je nach vorhandenem Landesbudget und Inanspruchnahme durch die Kommunen begrenzt.

Durch diese Erstdatenerfassung möchte das Land Ihnen die Möglichkeit geben, möglichst zeitnah eine vollständige Darstellung Ihres Ortsrechts im KSH-Recht zu erhalten. Die Qualitätsüberprüfung und das Veröffentlichen im KSH-Recht übernehmen Sie als Verwaltung selbst.

Für die Einbindung des KSH-Rechts in Ihren kommunalen Internetauftritt sind Sie als Verwaltung selbst bzw. Ihr Schnittstellenbetreiber oder IT-Dienstleister verantwortlich. Hier kann unser Dienstleister bei Bedarf unterstützen. Je nach entstehendem Aufwand fallen dann Kosten für die kommunale Verwaltung an, sobald es sich um komplexere Einbindungsvarianten handelt. Dies ist im Einzelfall zu klären.

Nach Ende der durch das Land unterstützen Erstdatenerfassung sind Sie als kommunale Verwaltung selbst dafür zuständig, Texte bei Änderungen, Neuanlage, Löschung etc. zu bearbeiten. Sollten in Ihrer Verwaltung keine personellen Kapazitäten für diese redaktionelle Tätigkeit zur Verfügung stehen, bietet unser Dienstleister die Übernahme dieser Tätigkeit an. Sie als Kommune liefern die Texte und diese werden vom Dienstleister zeitnah eingepflegt. Die anfallenden Kosten sind von Ihrer kommunalen Verwaltung zu übernehmen.

Die Nutzungsbestimmungen finden Sie bitte hier: Nutzungsbestimmungen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an zufish@stk.landsh.de .



  • Art des Dienstes:

    Basis-Dienst